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UNTERNEHMEN AUFLÖSEN

Geschäftsaufgabe

Abmeldung eines Gewerbes und Löschung aus dem Handelsregister

1. Abmeldung des Gewerbes

Wenn Sie ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben wollen, ist es erforderlich, die Betriebsaufgabe im Gewerbe- bzw. Ordnungsamt der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzuzeigen.

Die Abmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sollten Sie selbst verhindert sein, können Sie aber auch eine andere Person mit der Abmeldung beauftragen. Die von Ihnen mit der Gewerbeabmeldung beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und eine Fotokopie Ihres gültigen Personalausweises um die Abmeldung vornehmen zu können. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

2. Löschung aus dem Handelsregister

Sollte Ihr Unternehmen darüber hinaus im Handelsregister eingetragen sein, so ist die Löschung zu beantragen. Genau wie bei der Eintragung ist bei der Löschung ein Notar Ihr erster Ansprechpartner. Er hilft Ihnen bei der Formulierung des Löschungsantrages und reicht ihn beim Amtsgericht - Abteilung Handelsregister - ein.

Für Einzelfirmen und Personengesellschaften sind Kosten in Höhe von ca. 200,- EUR zu erwarten (Gebühren des Amtsgerichtes, Veröffentlichungs- und Notarkosten). Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind ca. 300,- EUR zu veranschlagen. Die tatsächliche Löschung erfolgt erst nach wiederholter öffentlicher Bekanntmachung, um Gläubigern ausreichend Gelegenheit zu geben, ihre Ansprüche zu stellen.

Eine separate Abmeldung in unserer IHK ist nicht erforderlich!

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DOKUMENT-NR. 4982

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