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Nur selten werden Gläubiger von der Insolvenz Ihres Schuldners wirklich überrascht.
Krisen kündigen sich in der Regel an. Wie bei einer Krankheit werden Symptome sichtbar, die auf eine Krise hindeuten. Für die Gläubiger und Schuldner heißt es, diese Symptome rechtzeitig zu erkennen und zu deuten.
Alarmzeichen und Maßnahmen des Schuldners
Liegt lediglich eine betriebswirtschaftliche Krise in Ihrem Unternehmen vor, also noch kein Insolvenzgrund, so treffen Sie als organschaftlichen Vertreter interne Sanierungspflichten. Als Geschäftsführer oder Vorstand sind Sie demgemäß zur Sanierungsprüfung gegenüber der Gesellschaft verpflichtet. Wie Sie die Eigenprüfung durchführen, ist Ihrem Ermessen überlassen. Nur muss die Eigenprüfung so ausgestaltet sein, dass sie eine jederzeitige Feststellung ermöglicht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, der zum Insolvenzantrag verpflichtet.
Alarmzeichen aus Gläubigersicht
Bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen liegt die Organisation der Kreditüberwachung (Kreditmanagement) im Argen. Zudem hat jede Insolvenzfrüherkennung Grenzen. Einmal haben Unternehmenskrisen oftmals mehrere Ursachen. Zum anderen sind Schwachstellen im Schuldnerunternehmen für den Gläubiger oft nur schwer zu erkennen. Trotzdem gibt es typische Alarmsignale, die auf eine drohende Insolvenz des Schuldners hinweisen. In der umfangreichen Literatur werden folgende Alarmzeichen als besonders signifikant herausgestellt:
Allgemeine Alarmzeichen
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