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1. Arbeitsrechtliches Krisenmanagement – wie können Arbeitgeber kurzfristig auf finanzielle Engpässe reagieren?
Wenn die schlechte Auftragslage in einem Unternehmen zu vorübergehender Beschäftigungsunmöglichkeit führt, ist rasches Handeln angesagt, um den finanziellen Engpass schnellstmöglich zu überwinden. Die Personalkostenreduzierung durch Entlassung von Mitarbeitern ist bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in Fällen nur vorübergehender Beschäftigungsunmöglichkeit nicht zulässig und auch im Hinblick auf entstehende Folgekosten nicht unmittelbar kostenminimierend. Doch welche Alternativen kommen in Betracht?
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