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KRISENMANAGEMENT

Hilfe in der Krise – Unterstützung für Unternehmer

Innovationen, Investitionen, Betriebsmittel – im Rahmen seiner Konjunkturpakete hat der Bund seine Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen ausgeweitet. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihrem Unternehmen offen stehen.

1. Hilfe für Unternehmen in Schieflage
2. Finanzkommunikation
3. Projektfinanzierungen
4. Exportunterstützung
5. Einsatz von Kurzarbeit
6. Qualifizierung während der Kurzarbeit
7. Teilnahme an Ausschreibungen zu öffentlichen Investitionen
8. Beratung zu Insolvenzfragen

Wie komme ich gut durch die Krise?An wen kann ich mich wenden?

Hilfe für Unternehmen in Schieflage

Ihre IHK steht Unternehmen in finanzieller Schieflage mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam mit Banken und Gläubigern erarbeiten die in Schieflage geratenen Unternehmen, unterstützt von einem Berater individuelle Lösungswege. Die IHK moderiert diesen Prozess.

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IHK Darmstadt
Martin Proba
Karl-Dieter Weber
Die richtige Finanzierung

Finanzkommunikation

Die Auftragslage und die Rahmenbedingungen ändern sich in ungekannter Geschwindigkeit. Bei einer deutlichen Veränderung der Unternehmenssituation ist die frühzeitige Kommunikation mit der Bank besonders wichtig – ebenso wie die Zusammenstellung aussagefähiger Daten.

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IHK Darmstadt
Karl-Dieter Weber

Projektfinanzierungen
Bei Projekten bei denen sich mehrere Banken als Kreditgeber beteiligen – Kreditbetrag i.d.R. von 200 Mio. Euro – kommt es durch die Unsicherheit auf den Kreditmärkten verstärkt zu Problemen. Die KfW kann bei Projekten nun als Partner einspringen.

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IHK Darmstadt
Karl-Dieter Weber

KfW-Merkblatt

Exportunterstützung

Viele Empfängerländer von Exporten sind auch von der Krise betroffen. Zur Absicherung von Exporten können auch Exportkreditgarantien (Hermes-Bürgschaften) genutzt werden.

Das Hermes-Instrumentatrium ist im Zuge der Krise weiter ausgebaut worden. Derzeit wird angestrebt, Kurzfristdeckungen auch für EU- und OECD-Länder zu ermöglichen.

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IHK Darmstadt
Axel Scheer

Deutsche Auslandshandelskammern

Einsatz von Kurzarbeit

Mit dem Kurzarbeitergeld können Betriebe auch konjunkturellen Schwächephasen Arbeitsplätze erhalten und Fachkräfte binden. Im Maßnahmenpaket II wurde das Kurzarbeitergeld flexibilisiert und somit für kleinere Unternehmen attraktiver:

  • Arbeitgeber und Beschäftigte können eine Verringerung der Arbeitszeit mit Entgeltreduzierung vereinbaren. Die Beschäftigten erhalten dann von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts als Kurzarbeitergeld bzw. 67 Prozent, wenn ein Kind mit im Haushalt lebt.
  • Bezugsdauer bereits vor dem Maßnahmenpaket wurde auf maximal 18 Monate verlängert.
  • Bei Kurzarbeit erfolgt nun auf Antrag eine Erstattung von 50 Prozent der Beiträge zur Sozialversicherung

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IHK Darmstadt
Martin Bonelli

Regionale Bundesagentur für Arbeit

Qualifizierung während der Kurzarbeit

Werden Arbeitnehmer während der Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen abgestellt gibt es weitere Unterstützung für den Arbeitgeber:

  • Weiterbildungskosten während der Kurzarbeit werden von der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst.
  • Für Zeiten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeitergeld werden Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet.
  • Übernahme Weiterbildungskosten auch für Leiharbeitnehmer.

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IHK Darmstadt
Martin Bonelli

Regionale Bundesagentur für Arbeit

Teilnahme an Ausschreibungen zu öffentlichen Investitionen

Für Kitas und Schulen, neue Straßen und Krankenhäuser stellt der Bund im Rahmen der Maßnahmenpakete rund 14 Milliarden Euro bereit. Vier Milliarden fließen in Bundesinvestitionen wie Autobahnen, 10 Milliarden in ein kommunales Investitionsprogramm. Die Länder geben weitere 3,3 Milliarden dazu.

Die öffentlichen Aufträge stehen den Unternehmen als Geschäftsmöglichkeit offen. Informationen über den Ablauf und die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sind unentbehrlich.

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IHK Darmstadt
Karl-Dieter Weber

Auftragsberatungsstelle Hessen

Beratung zu Insolvenzfragen
Die Unternehmenskrise ist für den Unternehmer, aber auch für Geschäftsführer und Gesellschafter, mit persönlichen Risiken verbunden. Vor allem besteht die Gefahr der Strafbarkeit, wenn der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt wird. Andererseits bietet die Unternehmenskrise selbst in der Insolvenz noch die Chance, den eigenen Schaden, aber auch den der Gläubiger in Grenzen zu halten. Voraussetzung hierfür ist aber, sich frühzeitig der Krisensituation zu stellen. Das Unternehmen kann dann u. U. in Eigenverwaltung fortgeführt oder im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens saniert werden.

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IHK Darmstadt
Karl-Dieter Weber

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