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GRÜNDUNG IN UNTERSCHIEDLICHEN BRANCHEN

Versicherungsvermittler

IHK Wiesbaden übernimmt Registrierung und Zulassung

Wer Versicherungen vermittelt, benötigt seit dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnis gemäß §§ 34d bzw. 34e der Gewerbeordnung und muss im Versicherungsvermittlerregister registriert sein. Für Gewerbetreibende im IHK-Bezirk Darmstadt ist seit Frühjahr 2009 die IHK Wiesbaden für dieses Verfahren zuständig. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie hier.

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DOKUMENT-NR. 20284

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