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Fachkundeprüfung im Waffenhandel (Link: http://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/handel/existenzgruendung/fachkundepruefung/index.html)
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Unter welchen Voraussetzungen Sie mit Schusswaffen und Munition handeln dürfen:
Nach § 7 Abs.1 Nr. 2 des Waffengesetzes dürfen Sie den Handel mit oder den Vertrieb von Schusswaffen oder Munition nur ausüben, wenn Sie die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre Fachkunde nachweisen. Dieser Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff der Sachkunde, die Sie für Erwerb und Überlassung von Waffen und Munition nachweisen müssen.
Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können:
Für die theoretische Vorbereitung können Sie bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt einen Fragenkatalog "Fachkunde für den Waffenhandel - Fragen und Antworten für die Prüfung", herausgegeben vom Deutschen Industrie- und Handelstag, erwerben. Er dient als Mindestprüfumfang.
Weitere Literatur: "Die Waffensachkundeprüfung" (Fragen und Antworten) von Rolf Henning, BLV – Verlag
"Das Waffensachkundebuch" von Martini, Journalverlag Schwendt
Ablegung von Fachkundeprüfungen im Waffenhandel
Der Handel mit Schusswaffen
Die Prüfung kann erst abgenommen werden, wenn die zuständige Erlaubnisbehörde die Antragsunterlagen der Industrie- und Handelskammer übermittelt hat.
In der Prüfung werden ausreichende Kenntnisse verlangt über:
- die waffenrechtlichen Vorschriften, insbesondere über den Handel mit Schusswaffen und Munition sowie über den Erwerb und das Führen von Schusswaffen;
- Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt ist;
- die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt ist.
Die Prüfung kann auf Antrag auf bestimmt Waffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Der Bewerber hat nur Kenntnisse über solche Schusswaffen und Munition nachzuweisen, auf die sich die beantragte Waffenhandelserlaubnis bezieht.
Ihr Ansprechpartner:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Frau Christine Mohr
Abteilung Standortpolitik
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt
Termine und Anmeldung:
Frau Hübscher
Tel. 069 2197-1335
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Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
Telefon: 06151 871-0
Telefax: 06151 871-101
E-Mail: info@darmstadt.ihk.de
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