- Telefon: 06151 871 213
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Welche gewerberechtlichen Aspekte Sie bei einer Gründung beachten müssen:
Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit - ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (z. B. bei Betriebsverlagerung) - bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Bezirks- oder Ortsamt oder im Service-Center unserer Handelskammer anmelden. Sie benötigen keine Zulassung.
Wichtig, wenn Sie einen Verlag gründen:
ISBN für Bücher
Die "International Standard Buch Nummer" (ISBN) ist eine 10-stellige Zahlenkombination, die jedes Buch eindeutig identifiziert. Sie begleitet das Verlagsprodukt von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung der Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN wird bei der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH beantragt.
ISSN für Zeitschriften und Zeitungen
Die "International Standard Serial Number" (ISSN) dient der Identifikation von Zeitungen, Zeitschriften und Schriftenreihen, den sogenannte fortlaufenden Sammelwerken. Diese 8-stellige Zahl kann bei der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt (Main) beantragt werden.
VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher
Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das "Verzeichnis lieferbarer Bücher" (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten sich mit der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH in Verbindung setzen, damit Ihre Publikationen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Das VLB ist das Standardnachschlagewerk für Bücher und wird als Buch, CD-ROM und im Internet herausgegeben.
Autorenvertrag
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autoren einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt. Ein entsprechender Normvertrag kann beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angefordert werden.
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© Industrie- und Handelskammer Darmstadt
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