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FACHKUNDEPRÜFUNG

EU-Berufskraftfahrer

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Betroffen ist das Fahrpersonal von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr und von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

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DOKUMENT-NR. 10821

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