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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Link: http://www.dguv.de)
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Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftige.
Als Selbstverwaltung organisiert, finanzieren sie sich ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen.
Ein neues Unternehmen anmelden - Wie geht das?
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt.
Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche BG zuständig. Der Einzelunternehmer oder Freiberufler ohne Mitarbeiter ist in der Regel nicht pflichtversichert. Er kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern.
Darüber sollten Sie sich direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft informieren.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert, die Adressen finden Sie unter
http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/bgen/index.html.
Möchten Sie selbst Kontakt mit einer Berufsgenossenschaft aufnehmen, so suchen Sie diejenige heraus, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht.
| Wichtig: Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat. |
BG-Info-Line:
Ist Ihnen unklar, welche Unfallversicherung für Sie zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder bei der BG-Infoline unter 0800 6050404. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft.
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