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IHK-AUFGABEN

Was macht die IHK für ihre Mitglieder? Die praktische Bedeutung der Pflichtzugehörigkeit.

Warum gibt es die gesetzliche Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK)? Der Gesetzgeber hat sich für die Pflichtzugehörigkeit entschieden, damit die IHK das Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden in ihrem Bezirk vertreten kann. Die IHK spricht nicht für Einzelinteressen, sondern für alle, die ein Gewerbe betreiben. Die IHK als repräsentative Vertretung der Unternehmerschaft wird vom Staat gebraucht, von den Bürgermeistern und Landräten, vom Regierungspräsidenten, von der Landesregierung in Wiesbaden und der Bundesregierung in Berlin. Mit der IHK hat der Staat auf allen Ebenen im Bereich der Wirtschaft eine sachverständige und repräsentative Gesprächspartnerin, Beraterin und Gutachterin. Die IHK kennt die Wirtschaftslage und die Unternehmen in ihrem Bezirk. Sie sieht die Interessen langfristig und sucht für alle die gemeinsame und beste Lösung. Wäre der Beitritt zur IHK freiwillig, hinge die Zusammensetzung ihrer Mitgliederschaft vom Zufall ab. Da die IHK alle Gewerbetreibenden als finanziell unabhängige Institution vertritt, ist sie in Verwaltung und Politik angesehen. Durch das Fernbleiben ganzer Gruppen von Gewerbetreibenden wäre den Kammern der Einblick in deren Verhältnisse nicht mehr umfassend möglich. Dann wäre auch die umfassende Sachkunde und Objektivität der Kammern nicht mehr gewährleistet.

Die Aufgaben der IHK Darmstadt sind:

  • die wirtschaftlichen Interessen im IHK-Bezirk und gegenüber Land und Bund wahrzunehmen,
  • die vom Staat übertragenen Aufgaben zu erfüllen und
  • Serviceleistungen für ihre Kammerzugehörigen zu erbringen.

Beispiele:

  • Die IHK nimmt in der Berufsbildung die Zwischen- und Abschlussprüfungen vor. Dazu erlässt sie die Prüfungsordnungen und errichtet Prüfungsausschüsse.
  • Die IHK trägt maßgebliche Verantwortung in der Berufsausbildung. Im Rahmen der Gesetze trifft sie die notwendigen Regelungen und überwacht die Durchführung, z. B. die Eignung der Ausbilder und der Ausbildungsstätten. Sie registriert die Ausbildungsverträge und berät Auszubildende und Ausbilder.
  • Die IHK nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen und allgemeinen Regelungen. Hierbei berücksichtigt sie evtl. widerstreitende Belange von großen und kleinen Betrieben (z. B. bei der Weiterentwicklung von Berufsbildern), von Industrie und Handel (z. B. zum Ladenschluss), von Verladern und Verkehrsgewerbe (z. B. zur Ordnungspolitik im Güterverkehrsrecht).
  • Die IHK nimmt Stellung zu Planungsvorhaben, bei denen unterschiedliche Interessen verschiedener Wirtschaftszweige (z. B. Einzelhandelsstandorte im Konflikt City/grüne Wiese, Gewerbegebiete im Konflikt Industrie/Fremdenverkehr) abzuwägen sind.
  • Die IHK bestellt und vereidigt unabhängige Sachverständige für praktisch alle Bereiche des Wirtschaftsverkehrs. Hiervon profitieren die staatlichen Stellen, Gerichte, Hersteller, Lieferanten, Kunden und Versicherungen.
  • Die IHK nimmt Stellung zu Handelsregistereintragungen und Warenzeichen. Hierbei hat sie das Interesse des Antragstellers an Werbewirkung gegenüber dem Interesse der übrigen Wirtschaft an Firmen- und Zeichenwahrheit ausgleichend zu berücksichtigen.
  • Die IHK nimmt Stellung zu Versteigerungen. Sie gleicht hierbei die Interessen von betroffenen Unternehmen, Konkurrenten, Lieferanten, Kreditgebern und Vermietern aus.

Ohne die Pflichtzugehörigkeit zur IHK müsste der Staat diese Aufgaben selbst übernehmen durch eigene Ämter und Behörden. Wir sind sicher, dass wir die Erledigung der Aufgaben für die gesamte Wirtschaft flexibler, wirtschaftsnäher und kostengünstiger umsetzen.

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DOKUMENT-NR. 9019

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