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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IHK Darmstadt

(Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen der IHK Darmstadt: Informationsveranstaltungen, Match Making Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge mit Ausnahme von Prüfungen und Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes). 

Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet. 

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen muss schriftlich, in der Regel auf einem besonderen Anmeldeformular, ansonsten formlos per Brief, Fax, Internet, E-Mail oder per Online-Anmeldung über die Veranstaltungsdatenbank erfolgen. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist, ansonsten bis 14 Tage vor Beginn, bei der IHK eingegangen sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der IHK berücksichtigt. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt das Vertragsverhältnis zustande. Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, insbesondere weil die Veranstaltung bereits ausgebucht ist, so teilt die IHK Darmstadt dies dem Betroffenen umgehend mit.

2. Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht:
Schließt die IHK unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, E-Mail, Internet, Fax oder ähnliche) einen Vertrag mit einem Teilnehmer, so kann dieser seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Teilnehmer in diesem Sinne ist eine natürliche Person, für die dieses Rechtsgeschäft weder zum Zwecke einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wird. 

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

IHK Darmstadt, Rheinstr. 89, 64295 Darmstadt, Telefax: 06151-871-0, E-Mail: info@darmstadt.ihk.de

b) Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die IHK mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

3. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter umgehend, spätestens bis zu dem von der IHK genannten Termin, zu zahlen. Bei Lehrgängen mit mehr als 300 Unterrichtsstunden oder einer Dauer von länger als einem halben Jahr, ist eine Ratenzahlung unter Einhaltung von Fristen möglich, wenn der Teilnehmer dies wünscht. Die IHK hat das Recht, den Teilnehmer vom Besuch nachfolgender Semester bzw. Lehrgangsabschnitte auszuschließen, wenn die Zahlung des Entgeltes für vorangegangene Semester bzw. Lehrgangsabschnitte nicht oder nicht fristgerecht erfolgt ist.

4. Rücktritt und Kündigung

a) Kurzzeitveranstaltungen (z. B. Informations-, Vortragsveranstaltungen, Seminare)

Bei Veranstaltungen, die durch eine Dauer von max. 50 Unterrichtsstunden gekennzeichnet sind, kann der Teilnehmer bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei und ohne Nennung von Gründen schriftlich zurücktreten. Für Match Making Veranstaltungen gelten die dort festgelegten besonderen Rücktrittsregelungen. Teilnehmer, die unentschuldigt nicht erscheinen, sind zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, es sei denn der Teilnehmer bucht eine Ersatzveranstaltung, oder benennt für diese einen Ersatzteilnehmer.

b) Langzeitveranstaltungen (z. B. Lehrgänge)

Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 50 Unterrichtsstunden kann der Teilnehmer bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Nennung von Gründen schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK Darmstadt. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt wird ein Betrag in Höhe von 10 Prozent des Teilnahmeentgeltes, maximal  100,00 Euro, als Pauschale für entstandene Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, ein Schaden oder Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Dieser Betrag entfällt, wenn der IHK bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich eine Ersatzveranstaltung oder ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Teilnehmer, die zu der Veranstaltung nicht oder nur teilweise erscheinen, sind zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Langzeitveranstaltungen können innerhalb der ersten 3 Monate mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende, danach mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Absage von Veranstaltungen
Die IHK hat das Recht, bei Nichterreichen der Mindestbeteiligung die jeweiligen Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen. Sobald der genannte Grund für eine Absage der Veranstaltung vorliegt, werden die Teilnehmer von der IHK hiervon in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, außer es trifft die IHK Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

6. Wechsel der Dozenten

So weit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

7. Haftung

Die Haftung der IHK für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen (Dozenten) beruht. Dieser Haftungsumfang gilt auch für die Rückerstattung des Entgelts bei Teilnahme an einer Veranstaltung. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten.

8. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers und/ oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.

9. Hausordnung

Es gilt die Hausordnung der IHK Darmstadt. Die IHK Darmstadt ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, insbesondere Nichtbeachtung der Hausordnung, nachhaltige Störungen der Lehrgangsveranstaltung oder Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen der IHK Darmstadt, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung des gezahlten Entgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche der IHK Darmstadt werden hierdurch nicht berührt. Sind Vertragspartner und Teilnehmender nicht identisch, so übernimmt auch der Vertragspartner die Haftung für das Fehlverhalten des Teilnehmenden.

10. Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Darmstadt, Sitz der IHK Darmstadt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. August 2011.

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DOKUMENT-NR. 8465

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