RECHT UND FAIR PLAY
Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Sie eignet sich für einen auf Dauer angelegten Geschäftsbetrieb kleingewerblicher Unternehmen durch mehrere Personen oder für die dauerhafte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer auf einem Teilgebiet, z.B. Werbung. Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ist nach neuerer Rechtsprechung rechtsfähig und parteifähig. In der Anlage erhalten Sie einen Mustervertrag.
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