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RECHT UND FAIR PLAY
Das lang erwartete Gesetz zur unlauteren Telefonwerbung ist am 4. August 2009 in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen nun Bußgeldbescheide bis zu 50.000 Euro. Das Gesetz verbietet beispielsweise die Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen, bei einem Anbieterwechsel muss künftig die Kündigung des Verbrauchers beim alten Vertragspartner in Textform erfolgen. Auch für die Bewerbung der 0180er-Dienste (sogenannte 'Service-Dienste') gibt es neue Regeln: Seit März 2010 muss hier der Mobilfunkhöchstpreis angegeben werden, wenn dieser vom Festnetztarif abweicht.
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