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SACHVERSTÄNDIGENORDNUNG

Musterbriefbogen nach der Sachverständigenordnung

Nach der Sachverständigenordnung der IHK Darmstadt hat der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige folgende Angaben auf seinem Briefbogen anzugeben:

MUSTER:

Max Mustermann
von der Industrie- und Handelskammer
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für






Zuständig: Industrie- und Handelskammer Darmstadt


Außerdem hat der Sachverständige seinen Rundstempel zu verwenden. Im Falle der elektronischen Vermittlung ist die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden. Bei Sachverständigenleistungen auf anderen Sachgebieten darf der Sachverständige nicht in wettbewerbswidriger Weise auf seine öffentliche Bestellung hinweisen.

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DOKUMENT-NR. 22446

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