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Die gutachterlichen Tätigkeiten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind vielfältig und reichen von der fachlichen Beratung über die Prüfung und Überwachung bis zur Erstattung von Gutachten. Zunehmend gewinnt die vorprozessuale Tätigkeit von Sachverständigen an Bedeutung, wobei streitvermeidende, schadensverhütende und streitschlichtende Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Hierzu gehört insbesondere das Schiedsgutachten:
Häufig wird in Kauf-, Miet- oder Bauwerkverträgen vereinbart, dass bei Streit der Parteien darüber, ob z. B. Mängel vorhanden sind oder die Höhe des Mietzinses angemessen ist, dies durch einen von der Industrie- und Handelskammer zu benennenden Sachverständigen als Schiedsgutachter für beide Parteien verbindlich entschieden werden soll.
Auf Antrag eines (oder auch aller) Vertragspartner benennt die Industrie- und Handelskammer einen Schiedsgutachter, der dann von den Parteien zu beauftragen ist.
Für die Benennung eines Schiedsgutachters wird eine zeit- und aufwandsabhängige Entschädigung erhoben. Diese beläuft sich im Normalfall auf 50,00 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Gutachten, die mit dem Sachverständigen zu vereinbaren und an diesen zu zahlen sind.
Stand November 2011
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