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MIETPREISANPASSUNG
Lebenshaltungskostenindex und Wertsicherungsklauseln
1. Sinn und Zweck von Wertsicherungsklauseln
Viele Verträge mit einer langjährigen Laufzeit, z. B. Miet- oder Pachtverträge über Geschäftsräume sind ohne eine Geldwertsicherungsklausel (oder Wertsicherungsklausel) heute nicht mehr vorstellbar. Grund hierfür ist die Inflation, d. h., die Verringerung der Kaufkraft des Geldes. Je stärker sich der Wert des Geldes verringert, desto mehr wird der Gläubiger einer Geldforderung bestrebt sein, den ursprünglichen Wert seiner Forderung auch in Zukunft zu erhalten. Dies kann der Gläubiger dadurch erreichen, dass er die Geldforderung der Entwicklung von Preisen für Güter oder Dienstleistungen anpasst. Solche Anpassungen müssen dann von Zeit zu Zeit vorgenommen werden.

