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NEUES GESETZ

Gesetz gegen Abo- und Kostenfallen im Internet geplant

Immer wieder wird, auch von Seiten der IHK Darmstadt, vor Abo- und Kostenfallen im Internet gewarnt. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will jetzt mit einem Gesetz gegen „Internetabzocker“ und „Kostenfallen im Internet“ vorgehen. Die Ministerin begründet diesen Schritt mit dem Hinweis auf mehr als fünf Millionen Internetnutzer, die bereits „in die Falle getappt“ seien. Über den Gesetzesentwurf hat der Bundesrat Anfang Januar in einer ersten Lesung beraten.

Nach Einschätzung der Bundesministerin fördert das Gesetz auch den Online-Handel, da es das Vertrauen der Verbraucher wiederherstellte. „Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein Online-Vertrag über den Kauf einer Ware oder Dienstleistung künftig nur zu Stande kommt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind“, erklärt Jurist Martin Bonelli von der IHK Darmstadt die geplanten Änderungen.

Der Verbraucher muss mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt haben, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Button für die Bestellung muss gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein. Ebay und andere Internetauktionsplattformen müssen mit einem ähnlich klaren Kaufhinweis arbeiten. Ferner müssen Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Ob die neuen Unternehmerpflichten tatsächlich zu weniger Abzocke im Internet führen, ist aber noch offen.

„Schwarze Schafe im Internethandel arbeiten mit allen Tricks und sind juristisch oft kaum zu greifen. Dies hatten wir im Gesetzgebungsverfahren wiederholt angemerkt“, sagt Bonelli. Positiv sei aber die Einführung der Button-Lösung. „Die Bedenken der IHK-Organisation gegen eine aufwändige ‚Doppelklick-Lösung’ wurden erfreulicherweise berücksichtigt. Mit der schlankeren, einfachen Button-Lösung können die Unternehmen leben.“ Allerdings sei abzuwarten, wie das Gesetz letztlich im Detail ausfalle. „Ein neues Gesetz ist nur der erste Schritt. Die Praxis wird zeigen, ob es Erfolg hat“, sagt der IHK-Jurist.


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