Eine bundesweite Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und Trusted Shops unter knapp 400 Betreibern von Online-Shops hat gezeigt, dass das Widerrufsrecht bei Internetgeschäften Onlineshop-Betreiber erheblich belastet. Jeder siebte über das Internet erworbene Artikel werde zurückgeschickt, und zwar oft in schlechtem Zustand. Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über den Missbrauch des Verbraucherschutzes.
Betroffen sind dabei vor allem anlassbezogene Waren wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt werden. Die Folgen: Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen ist ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich, zum Beispiel bei Hygieneartikeln wie Lippenstiften oder Kontaktlinsen.
Jurist Martin Bonelli von der IHK Darmstadt macht noch auf ein weiteres Problem der Händler aufmerksam: Täglich erreichen ihn Anfragen, wie das Widerrufsrecht korrekt in die Online-Shops integriert wird. Die Umsetzung der detaillierten Pflichten fällt vielen Unternehmen schwer. „Das Widerrufsrecht und Abmahnungen überlasten die Betriebe”, sagt Bonelli. „Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen werden durch die bürokratischen, kostenintensiven und komplizierten Pflichten erheblich belastet.” Diese wurden in den letzten Jahren auch noch ausgebaut und ständig verändert.
Das Widerrufsrecht erlaubt es Kunden, im Internet gekaufte Ware binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben.