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VERBRAUCHERSCHUTZ IM INTERNET
Was Händler bei Fernabsatzverträgen beachten müssen
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen (Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Urheberrechtsgesetz, Verbraucherkreditrecht, Gewerbeordnung, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Strafgesetzbuch, usw.).
Für bestimmte Teilbereiche existieren mittlerweile besondere Rechtsvorschriften. Für den Bereich des E-Commerce sind insoweit relevant:
- Telemediengesetz (TMG)
- das E-Commerce- und Fernabsatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
- das Signaturgesetz (SigG)
- die Preisangabenverordnung (PAngV)
Anwendungsbereich
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Zu "Fernkommunikationsmitteln" zählen auch E-Mails sowie Telemediendienste.

