. .
Illustration

ANBIETERKENNZEICHNUNG

Leitfaden für den Online-Auftritt

Gewerbetreibende, die über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Impressumspflicht. Hierauf hat die Wettbewerbszentrale in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen und Unternehmen entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Auf ihrer Homepage hält die Wettbewerbszentrale beispielsweise Checklisten für den Onlinebereich zu Verfügung.

Das Bundesministerium der Justiz hat ebenfalls einen Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung im Internet veröffentlicht. Die Hinweise beziehen sich auf die Pflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (TMG) in Bezug auf die so genannte "Impressumspflicht" ergeben. Weitergehende Informationspflichten, z.B. aus fernabsatzrechtlichen Vorschriften, werden nicht behandelt. Der Leitfaden soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Internetauftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit zu.

Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Gewerbetreibenden, diese Informationen zum Anlass zu nehmen, ihren Internetauftritt auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hin zu überprüfen.

Mit freundlicher Unterstützung der Wettbewerbszentrale

Landgrafenstr. 24 B
61348 Bad Homburg
Tel. 06172 12150
Fax: 06172 84422
E-Mail: mail@wettbewerbszentrale.de

Stand: Juni 2011

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 16800

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 06151 871 248
  • Fax: 06151 871 100 248

Kontaktdaten speichern (V-Card)