. .
Illustration

SERIE

Social Media

Das Thema "Social Media" tritt immer mehr in den Vordergrund. Hand in Hand damit gehen viele rechtliche Fragen, die dabei zu klären sind. Aus diesem Grunde starten die hessischen IHKs 2012 eine Serie "Social Media und Recht". In kurzen Beiträgen werden monatlich Einzelaspekte dieses Themas herausgegriffen und dargestellt.

Folge 1:

Worauf muss ich besonders achten, wenn ich mit meinem Unternehmen auf Facebook bin?

Wenn Sie Facebook kommerziell nutzen möchten, dürfen Sie dafür kein privates Facebook-Konto anlegen. Vielmehr müssen Sie ein Unternehmenskonto in Form einer sog. „Fanpage“ einrichten – alles andere verstößt gegen die Facebook Nutzungsbestimmungen. 

Ihre Facebook-Seite unterliegt sodann der gleichen Impressumspflicht wie jeder andere Onlineauftritt auch. Sie müssen also Ihr Impressum in vollen Umfang in Ihren Facebook-Auftritt einfügen. 

Verfolgen Sie auch regelmäßig, was auf Ihrer Facebook-Seite alles geschieht. Posten „Fans“ (Mitarbeiter oder Kunden) auf Ihrer Seite rechtswidrige Inhalte, indem Sie etwa Konkurrenten beleidigen oder urheberrechtlich geschützte Bilder einstellen, können Sie unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn Sie diese Inhalte trotz Kenntnis der Rechtswidrigkeit nicht löschen.

Folge 2:

Wo muss mein Impressum beim Facebookauftritt platziert werden?

Social Media Angebote wie Facebook, die auch geschäftlich genutzt werden, müssen ein Impressum im Sinnes des Telemediengesetzes (TMG) aufweisen. Das Impressum muss für den Nutzer leicht erkennbar, auffindbar und unmittelbar erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, liegt darin ein Verstoß gegen 5 § TMG und Ihr Unternehmen läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. 

Grundsätzlich reicht es zwar aus, wenn der Nutzer das Impressum über eine Verlinkung erreichen kann. (z.B. auf die eigene Website). Nach Auffassung des LG Aschaffenburg (Urteil vom 19.08.2011 - Az. 2 HK O 54/11) genügt jedoch nicht, wenn das Impressum oder die Verlinkung auf das Impressum unter dem Facebook-Menüpunkt „INFO“ zu suchen ist.

Ob sich diese Rechtssprechung durchsetzen wird, wird sich zeigen. Um sich bis dahin vor Abmahnungen zu schützen, sollten Sie die Impressumspflicht entsprechend der Vorgaben des Gerichts umsetzen. So könnte zum Beispiel ein neuer, individueller Menüpunkt (Reiter) mit der Bezeichnung „Impressum“ hinzugefügt werden oder unmittelbar in dem INFO-Reiter selber das Impressum als Link einsetzt werden.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)