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Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten der Kaptialgesellschaften
(PDF, 20 KB) (Dokument-Nr.: 107086)
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1. Einführung
Eine zentrale Pflicht der Kaufleute ist die Rechnungslegungspflicht, die für manche Firmen durch eine Offenlegungspflicht erweitert wird. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind Kaufleute alle Gewerbetreibenden, es sei denn, der Umfang des Gewerbebetriebes ist so gering, dass keine vollkaufmännische Unternehmensführung erforderlich ist. Kaufleute sind außerdem juristische Personen wie zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) oder Aktiengesellschaften (AGs).
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