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DATENSCHUTZMÄNGEL

Datenschutzbehörden der Länder halten Facebook & Co. für unzulässig

Schleswig-Holstein hat vorgelegt, nun ziehen die anderen nach. Der sog. „Düsseldorfer Kreis“ hat sich im Dezember 2011 erstmals umfassend zum Thema Datenschutz in Sozialen Netzwerken geäußert. Dabei lassen die obersten Datenschutzbehörden keinen Zweifel, dass aus ihrer Sicht Facebook, Google+ und Twitter derzeit datenschutzrechtliche Mängel haben. In dem gefassten Beschluss werden Voraussetzungen genannt, die aus Sicht der Behörden erfüllt sein müssen, damit dem geltenden Datenschutzrecht genüge getan ist. Sie fordern u. a. leicht zugängliche Informationen darüber, welche Daten erhoben und für welche Zwecke gespeichert werden. Der Nutzer müsse seine Rechte (Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten) einfacher als bisher wahrnehmen können. Weiterhin möchten die Behörden die Webseitenbetreiber in die Pflicht nehmen. Diese seien datenschutzrechtlich für die Verwendung von Social Plugins oder eigener Seiten in Sozialen Netzwerken mitverantwortlich. Solange keine Klarheit herrsche, welche Daten dabei erhoben und gespeichert werden, sei keine wirksame Einwilligung des Nutzers möglich.

Details des zweiseitigen Beschlusses finden Sie auf der Homepage des Bundesdatenschutzbeauftragten.

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DOKUMENT-NR. 119183

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