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AUSSCHLUSS DER GRATIFIKATION

Gratifikation trotz Kündigung?

Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Dabei kommt es nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in AGB hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist allerdings, dass damit nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist (Urteil des BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10). Detaillierte Ausführungen zum Thema Gratifikationen mit einzelnen Formulierungsbeispielen bei Widerruf, Kürzung, Ausschluss und Rückzahlung finden Sie im Merkblatt "Gratifikationen" unter der Dokumenten-Nr. 19650 auf der Homepage der IHK Darmstadt.

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