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News | Arbeitsrecht (Dokument-Nr.: 16502)
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Arbeitsrecht von A-Z (Dokument-Nr.: 20865)
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Arbeitsrecht (Dokument-Nr.: 4677)
NEWS
Mindestlohn für Zeitarbeit ab Januar 2012
Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2011 einen Mindestlohn für die Zeitarbeit beschlossen. Die „Erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Grundlage ist ein gemeinsamer Vorschlag von den für die Zeitarbeit zuständigen Tarifpartnern. Mit dem Erlass der Verordnung gilt erstmals eine verbindliche Lohnuntergrenze für die bundesweit rund 900.000 Zeitarbeitnehmer. In der Region Darmstadt Rhein Main Neckar gibt es ungefähr 6.300 Mitarbeiter.
Das Mindeststundenentgelt beträgt vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Oktober 2012 in den alten Bundesländern 7,89 Euro und in den neuen Bundesländern 7,01 Euro. Vom 1. November 2012 bis 31. Oktober 2013 steigt der Mindestlohn in der Zeitarbeit auf 8,19 Euro für die alten und 7,50 Euro für die neuen Bundesländer. Der Mindestlohn gilt für alle in Deutschland eingesetzten Zeitarbeitnehmer, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder im Ausland hat. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet.

