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Arbeitsrecht (Dokument-Nr.: 4677)
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Arbeitsrecht von A-Z (Dokument-Nr.: 20865)
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News | Arbeitsrecht (Dokument-Nr.: 16502)
EU-RECHT
Ab 1. Dezember: Neue Regelungen für Leiharbeit
Am Donnerstag, 1. Dezember 2011, treten neue Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Grund dafür ist die Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie. Die Erlaubnispflicht wird unter anderem ausgeweitet
Bisher benötigten Arbeitgeber eine Erlaubnis nur für die „gewerbsmäßige“ Arbeitnehmerüberlassung, also auf Gewinnerzielungsabsicht angelegte Arbeitnehmerüberlassung. Auf den Erwerbszweck kommt es mit der Neuregelung nicht mehr an. Vom 1. Dezember 2011 an ist nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Erlaubnis bereits erforderlich, wenn die Arbeitnehmerüberlassung „im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit“ des Verleihers erfolgt.
Die „gelegentliche“ Arbeitnehmerüberlassung ist jedoch nicht erlaubnispflichtig, wenn der betroffene Arbeitnehmer nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Allerdings ist zu beachten, dass der erstmalige Verleih eines Arbeitnehmers erlaubnispflichtig sein kann, wenn die Verleihtätigkeit des Unternehmens von vornherein auf Dauer angelegt ist.
Entleiher müssen die in ihrem Betrieb tätigen Leiharbeitnehmer außerdem ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes über freie Arbeitsplätze unterrichten. Außerdem müssen sie ihnen Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten wie zum Beispiel Betriebskindergarten und Kantine gewähren.

