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(PDF, 26 KB) (Dokument-Nr.: 105786)
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Das Hessische Sozialministerium will das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lockern, so zum Beispiel für Videotheken, Beratungs- und Auftragsdienste und Immobilienmakler. Bisher dürfen Arbeitnehmer nur ausnahmsweise an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, so z.B. im Not- und Rettungsdienst, in Krankenhäusern, Gaststätten sowie in Sport- und Freizeiteinrichtungen. In weiteren Bereichen soll dies nun gestattet werden.
Mit der Erweiterung soll dem veränderten Verbraucherverhalten Rechnung getragen werden. Bestimmte Dienstleistungsbereiche und Versorgungszweige wollen von der Bevölkerung zunehmend auch am Wochenende in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig sollen mit der Verordnung Wettbewerbsnachteile der hessischen Wirtschaft entgegengewirkt werden, da alle anderen Bundesländer bereits entsprechende Regelungen erlassen haben.
Um in unserer Stellungnahme alle wesentlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, benötigen wir Ihre Einschätzung. Sie als Unternehmer können am besten beurteilen, wie sich die geplante gesetzliche Regelung auf Ihr Unternehmen auswirkt. Sehr hilfreich sind dabei auch konkrete Beispiele, die diese Auswirkungen veranschaulichen.
In unserem Fragebogen können Sie ankreuzen, in welchen Bereichen Sie die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung befürworten oder ablehnen und Ihre Anmerkungen zu den einzelnen Punkten machen. Den Fragebogen finden Sie in der rechten Spalte im Downloadbereich.
Da wir unsere Stellungnahme Anfang August gegenüber dem Ministerium abgeben müssen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bis zum 18.07.2011.
Sollten Sie Fragen haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
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Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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