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Bürger aus acht EU-Staaten genießen nun Freizügigkeit
Die Übergangsregelungen für die Zulassung auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind mit dem 1. Mai für acht EU-Staaten entfallen. Bürger der osteuropäischen Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn genießen nun die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Zulassungsbeschränkungen wurden von Deutschland und auch von Österreich für sieben Jahre ausgesprochen, um Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch Zuwanderung von Niedriglohnverdienern zu verhindern. Für die Länder Malta und Zypern, die ebenfalls 2004 der Europäischen Union betraten, waren keine Einschränkungen ausgesprochen worden. Für die Länder Rumänien und Bulgarien gelten sie nach wie vor, da diese erst seit 2007 zu den Mitgliedsländern der EU zählen.
„Arbeitnehmer aus den acht EU-Ländern können jetzt wie deutsche Arbeitnehmer eingestellt werden. Allerdings sind die deutschen Vorschriften einschließlich Melde- und Abgabepflichten zu beachten“, sagt Martin Bonelli, Rechtsexperte der IHK Darmstadt. Bürger aus den genannten Ländern, die in Deutschland arbeiten wollen, erhalten eine kostenfreie Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht und müssen sich bei den deutschen Meldebehörden anmelden sowie über Ausweispapiere verfügen.
Da die bisherigen Arbeitsgenehmigungen und Werkvertragsverfahren entfallen, können seit 1. Mai auch Dienstleister aus den acht osteuropäischen Staaten in den Branchen Bau, Reinigung von Gebäuden, Verkehrsmitteln, Inventar und Innendekoration ihre Arbeitnehmer vorübergehend ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Beschränkungen in Deutschland einsetzen. „Bei den grenzüberschreitenden Dienstleistungen gelten die deutschen Gesetze, beispielsweise handwerksrechtliche Vorgaben sowie das Arbeitnehmerentsendegesetz, das inländische und ausländische Firmen zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen sowie eventuell geltender Mindestlöhne in Deutschland verpflichtet“, erklärt Bonelli.

