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RECHT UND FAIR PLAY
Unternehmen fordern einheitliches Arbeitsrecht
IHK-Umfrage zeigt deutlichen Wunsch nach Vereinfachung
Unübersichtliche Regelungen im Arbeitsrecht, die Dauer von Gerichtsprozessen und die Höhe des Stammkapitals bei der Gründung einer GmbH: Das sind einige der wichtigsten Kritikpunkte, die Unternehmerinnen und Unternehmer am deutschen Rechtssystem äußern.
Das hat eine Umfrage der IHK-Organisation zum Stellenwert des Rechts ergeben, an der sich insgesamt 1.615 Unternehmerinnen und Unternehmer aus ganz Deutschland beteiligt haben, darunter mehr als 50 aus Darmstadt und Umgebung. „Klare Voten, aber auch einige Überraschungen”, fasst Herr Rolf Beckers, Leiter des Geschäftsbereiches Recht und Fair Play, das Ergebnis zusammen.
Demnach steht das Arbeitsrecht an der Spitze der Ärgernisse: 97 Prozent der Befragten fordern ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch statt der unübersichtlichen Regelflut in vielen Einzelgesetzen. Mehr Flexibilität bei Arbeitsverträgen wünschen sich 70 Prozent der Unternehmen. Außerdem hat sich gezeigt, dass Abfindungsangebote bei betriebsbedingten Kündigungen inzwischen die Regel sind: 61 Prozent aller Befragten nutzen diese Möglichkeit, um langwierige Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden.
Die Dauer von Gerichtsprozessen wird insgesamt schlecht beurteilt: Rund 40 Prozent der Unternehmen vergeben hierzu die Note „mangelhaft”. So erklärt sich ein großes Verlangen nach außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren wie etwa Mediationen. Hier klafft indes zwischen Wunsch und Realität eine beträchtliche Lücke: Viele reden darüber, wenige tun es.
Erstaunliches zeigt sich auch bei der Gründung von Gesellschaften. So sehnen vor allem kleinere Unternehmen die viel diskutierte Ein-Euro-GmbH herbei, müssen GmbH-Gründer doch bisher ein Stammkapital von 25.000 Euro nachweisen. Noch ungünstiger als die Hürde des Stammkapitals beurteilen alle Unternehmen die Dauer des Gründungsverfahrens, das sich inklusive der notariellen Beurkundungspflicht bis zu 45 Tage hinziehen kann. Gut angekommen ist hingegen die Liberalisierung des Wettbewerbsrechts, wonach Sonder- und Räumungsverkäufe jetzt nahezu unbeschränkt möglich sind.
Keine große Überraschung gibt es schließlich in der Einschätzung der Steuerbelastung und des Besteuerungsverfahrens. Sie werden gerade noch mit der Note „ausreichend” versehen. „In der Schule würde es jetzt heißen: Versetzung gefährdet!”, sagt Rolf Beckers. Neben dem Arbeitsrecht sei daher das Steuerrecht die zweite große Herausforderung, die die Politik nun angehen müsse. 42 beziehungsweise 34 Prozent der Unternehmen erklären, dass sie hier der Schuh am meisten drückt.
Stand: Juni 2010

