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RECHT UND FAIR PLAY

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen müssen, wenn sie z. B. für ein Betriebsfest einen Alleinunterhalter engagieren oder ähnliche Aktivitäten planen. Im Folgenden werden einige grundsätzliche Hinweise zu der aktuellen Rechtslage und der Abgabepflicht von Unternehmen gegeben, um diese und ähnliche Fragen zügig klären zu können.

Grundsätzlich
Jedes Unternehmen, das regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, muss in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe an die KSK leisten. Für das Jahr 2012 liegt dieser Abgabesatz bei 3,9 Prozent. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Die Künstlersozialabgabe bleibt damit auf konstant niedrigem Niveau. Bis 2010 lag der Beitragssatz bei 4,4, Prozent (genauere Informationen s. u.). Selbständige Künstler und Publizisten zahlen ihrerseits ebenfalls Beiträge und werden auf diese Weise über die KSK versichert.

Seite 1: Die Künstlersozialkasse

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