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EXISTENZGRÜNDER

Unfallversicherung für Selbstständige

Eine Existenzgründung birgt gewisse Risiken, denn Erfolg und Risiko liegen gerade bei neuen Unternehmen dicht beieinander. Dabei bedrohen nicht nur unternehmerische Risiken, sondern auch unvorhersehbare Unfälle das Unternehmen. Mancher Betrieb ist schon an hohen Haftpflichtansprüchen Dritter, dem Ausfall wichtiger Maschinen, an schadensbedingtem Produktionsstillstand, einem Brand oder anderen Schadensfällen gescheitert.Die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz stellt sich nicht nur bei betrieblichen Risiken. Bei aller Sorge um den Betrieb sollte der Unternehmer sich und seine Familie nicht vergessen. Was passiert, wenn er unfallsbedingt ausfällt oder gar berufsunfähig wird? Familie und Betrieb würden gefährdet. Auch der finanzielle Ruin kann drohen.

Schutz durch Berufsgenossenschaft
Wo der Arbeitnehmer automatisch unfallversichert ist, ist der Chef meist noch schutzlos. Nur einige Branchen sind komplett pflichtversichert. Unternehmer das nicht sind, können den Versicherungsschutz freiwillig erwerben, sowohl privat, als auch  über die gesetzliche Versicherung. Träger der gesetzlichen Versicherung sind die Berufsgenossenschaften, die je nach Gewerbezweig Unternehmer unfallversichern. Das sollten sie in Anspruch nehmen, meint Eberhard Ziegler von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Das leistungsfähige System der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch für Unternehmer und Freiberufler interessant. Sie können und sollten sich die Absicherung durch eine freiwillige Versicherung erschließen.“

Privat oder Gesetzlich: Eine Frage des Anspruchs
Eine private Unfallversicherung abzuschließen ist für nichtpflichtversichterte Unternehmer eine Variante. Sie hat Vorteile im Versicherungsumfang. Denn anders als die gesetzliche Unfallversicherung gilt die private meist überall auf der Welt und rund um die Uhr, also auch im privaten Bereich. Die gesetzlichen Unfallversicherungen erbringen nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin Leistungen. Während diese in der Regel nur Einmalzahlungen leistet, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung generell Rentenzahlungen im Falle eines Unfalls. Bei beiden gilt allerdings die Voraussetzung, dass der Versicherte bei dem Unfall dauerhaft körperlich oder geistig geschädigt worden sein muss. Wer sich also als Unternehmer den Arm bricht und nach sechs bis acht Wochen wieder voll einsatzfähig ist, erhält von keiner der beiden Versicherungen Leistungen.

Beim freiwilligen Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft haben die Versicherten oftmals gegenüber den Pflichtversicherten den Vorteil, die Versicherungssumme frei ab minimal 30.660 Euro wählen zu können. Die Beiträge können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Bei einer Gewerbeanmeldung wird das Unternehmen normalerweise automatisch bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Es lohnt sich dennoch, Ihre zuständige Berufsgenossenschaft zu informieren, um den Routineprozess zu beschleunigen und einen Versicherungsschutz sofort zu erhalten.

Information
Welche Berufsgenossenschaften es gibt, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de. Wenn Sie nicht wissen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, hilft die BG-Infoline, Telefon: 01805 188088. Konditionen der privaten Unfallversicherungen können Sie im Internet recherchieren.

Stand: Januar 2012

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