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ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNGSFORMEN

Besondere Beschäftigungsformen

RECHT UND FAIR PLAY

Das Praktikum und seine Alternativen: Tipps zur Vermeidung typischer Fehler

Bei der Einstellung insbesondere von Berufsanfängern greifen Arbeitgeber gerne auf ein „Praktikum” zurück. Umgangssprachlich werden viele Tätigkeiten in einem Unternehmen als „Praktikum” bezeichnet. Doch die Einstellung eines Bewerbers als „Praktikant” bedeutet nicht automatisch, dass keine arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten sind und dieser keinen Vergütungsanspruch hat. mehr

PERSONALPLANUNG

„Sonst wird die Befristung unwirksam“

Häufig stellen Arbeitgeber neues Personal lieber erst einmal befristet ein, um flexibel zu bleiben. Was beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge und deren Verlängerung zu beachten ist, erläutert der Arbeitsrechtsexperte Thomas Goerke.
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ARBEITSRECHT

Beschäftigung von Mini-Jobbern: Gesetzliche Vorgaben und gelebte Praxis

Bei der Beschäftigung von Mini-Jobbern fallen die gesetzlichen Vorgaben und die Praxis häufig auseinander. Was Sie als Arbeitgeber bedenken sollten, erfahren Sie hier.
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RECHT UND FAIR PLAY

Minijobber-Erklärung muss in die Personalunterlagen

"Bereits heute ist es ratsam, bald wird es zur Vorschrift", sagt IHK-Jurist Martin Bonelli. Minijobber müssen bestätigen, dass sie dem Arbeitgeber mitteilen, wenn sie weitere Jobs aufnehmen. Jeder Betrieb muss dann diese Erklärung den Personalunterlagen zufügen. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht

Innerhalb des Arbeitsrechts existieren eine Vielzahl von Beschäftigungsformen, auf die besondere rechtliche Vorschriften Anwendung finden. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die zahlreichen Beschäftigungsmöglichkeiten.
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RECHT UND FAIR PLAY

Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit

Ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern kann grundsätzlich verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Befristete Arbeitsverhältnisse

Arbeitsverträge können für eine bestimmte Zeit geschlossen werden. Während das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden muss, endet das Arbeitsverhältnis auf Zeit automatisch mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. mehr

KEINE ALTERSDISKRIMINIERUNG DURCH VERTRAGSKLAUSEL

Altersgrenzen im Arbeitsvertrag vereinbaren

Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sie ist nicht notwendigerweise eine Altersdiskriminierung. Bei Abschluss neuer Arbeitsverträge sollten die in dem Artikel dargestellten Grundsätze berücksichtigt werden.
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RECHTLICHE BESONDERHEITEN

Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung und die "Gleitzone"

Dieses Merkblatt enthält Erläuterungen zu den geringfügigen Beschäftigungen (sog. Minijobs), wobei sich die Informationen auf sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtliche Fragen konzentrieren. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Scheinselbstständigkeit

Als Scheinselbstständige werden üblicherweise Personen bezeichnet, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer (z. B. bei einer Dienstleistung) fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen, obwohl eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Dieses Merkblatt hilft bei der Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung. mehr

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DOKUMENT-NR. 21590

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