RECHT UND FAIR PLAY
Als Scheinselbstständige werden üblicherweise Personen bezeichnet, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer (z. B. bei einer Dienstleistung) fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen, obwohl eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Dieses Merkblatt hilft bei der Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung.
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