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RECHT UND FAIR PLAY

Kurzarbeitszeiten für Weiterbildung nutzen

Vertrauen ist, was bleibt, wenn Sicherheiten und Garantien wegfallen. Erste Aufgabe der Unternehmensleitung bei Auftragsflauten muss es daher sein, das nötige Maß an Vertrauen bei den Mitarbeitern zu halten. Personalkostenreduzierende Maßnahmen wie Kurzarbeit führen zu Fragen wie „Was tut die Firmenleitung jetzt, um Auswirkungen auf uns abzuwenden?” bis hin zu „Lohnt es sich noch, sich in dieser Firma zu engagieren?”. Arbeitgeber müssen darauf reagieren, indem Sie klar und nachvollziehbar die Zukunft des jeweiligen Arbeitnehmers in ihrem Unternehmen kommunizieren. In dieser Situation sind vertrauensbildende Maßnahmen von Nöten, um die Arbeitnehmer im Betrieb zu halten.

Eine solche vertrauensbildende Maßnahme kann die Qualifizierung der Arbeitnehmer durch Weiterbildungsmaßnahmen sein.

Die Agentur für Arbeit fördert Qualifizierungsmaßnahmen für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, in deren Betrieben Kurzarbeitergeld bezahlt wird. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die bis zum 31.12.2010 beginnen. Handelt es sich um eine allgemeine Qualifizierungsmaßnahme, so kann die Höhe der Förderung bis zu 60 Prozent der als angemessen geltenden Lehrgangskosten betragen.

Weitere von der Agentur für Arbeit bereitgestellte Informationen zu Qualifizierungsangeboten für Kurzarbeitergeldbezieher finden Sie hier.

Die Bewilligung solcher Qualifizierungsmaßnahmen richtet sich nach den Vorgaben der „ESF-Richtlinie über mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld”. Eine Kurzübersicht zu den wesentlichen Inhalten dieser Richtlinie, insbesondere zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Art und Höhe der Forderung finden Sie hier.

Aufgrund der hohen Nachfrage stellt die Agentur für Arbeit nun auch ein Merkblatt zum Thema "Qualifizieren statt Entlassen" als pdf-Dokument zur Verfügung.

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