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RECHT UND FAIR PLAY

Besondere Arbeitsrechtsthemen

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Haftung

Nicht nur im Einzelhandel stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber mit Fehlbeständen an Waren oder Geld umzugehen hat. Für Solche vom Arbeitnehmer zu verantwortenden Schäden hat sich der Begriff der Mankohaftung herausgebildet, der einen Sonderfall der Arbeitnehmerhaftung beschreibt. mehr

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Videoüberwachung

In jedem Arbeitsverhältnis besteht für den Arbeitgeber ein Interesse daran, die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer in verschiedener Hinsicht zu kontrollieren. Große Bedeutung hat dabei in der Praxis die Kontrolle zur Vermeidung von Vermögensdelikten. mehr

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Wettbewerbsverbot

Welche Nebentätigkeiten des Mitarbeiters sind genehmigungspflichtig? Wie weicht reicht das Wettbewerbsverbot für (ehemalige) Mitarbeiter? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie hier. mehr

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Rückzahlung der Aus- oder Fortbildungskosten

Der Arbeitgeber übernimmt regelmäßig die gesamten Aus- oder Fortbildungskosten. Hierbei handelt es sich um die Kosten der Schulung einschließlich der materiellen Ausbildungsmittel sowie damit zusammenhängende Reisekosten inklusive Übernachtung und Verpflegung. mehr

ARBEITSRECHTLICHE BESONDERHEITEN

Schwerbehinderte

Das Merkblatt informiert ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten zu beachten sind. Neben den Beschäftigungspflichten werden ausführlich u.a. die Ausgleichsabgabe und der besondere arbeitsrechtliche Schutz dargestellt. mehr

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Betriebsverfassungsgesetz

Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetztes haben wir Ihnen hier zusammengestellt. mehr

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Tarifvertrag

Das Merkblatt geht auf die Fragen ein: was ein Tarifvertrag ist, für wen Tarifverträge gelten, was die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen bedeutet und wo Auskünfte hierüber zu erhalten sind. mehr

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Aufgrund des seit dem 18.08.2006 geltenden AGG müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre betrieblichen Abläufe und Strukturen und alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen mit dem AGG vereinbar sind. Anderenfalls drohen Schadensersatzklagen sowie Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Maßnahmen. Machen Sie sich möglichst schnell mit den Inhalten des Gesetzes vertraut, um wirksame Maßnahmen in Ihrem Betrieb einleiten zu können. mehr

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