Wenn mehrere Personen ein kleingewerbliches oder freiberufliches Unternehmen starten, bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Ein besonderes Augenmerk ist auf bestehende Haftungsrisiken, Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie Regelungen zur Gewinnverteilung zu werfen.
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Ab wann muss sich ein Einzelunternehmer in das Handelsregister eintragen lassen? Wie ist die Haftung geregelt? Welche Gesetze finden Anwendung? Informationen zu dieser Rechtsform finden Sie hier.
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Die oHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Bei keinem Gesellschafter ist die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt.
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Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer oHG im wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag - der auch in das Handelsregister eingetragen wird - beschränkt ist.
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Die AG ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, die ihren Kapitalbedarf über den Kapitalmarkt decken wollen. Neben der börsennotierten AG mit gestreutem Aktionärskreis ist auch die Gründung einer sog. "kleinen AG" möglich.
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Hier finden Sie Informationen zu den Vorschriften für die Gründung einer englischen Limited mit Geschäftstätigkeit in Deutschland und zur Errichtung der entsprechenden Zweigniederlassung.
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