Kündigt ein Arbeitgeber einem minderjährigen Auszubildenden, reicht es aus, dass die an die gesetzlichen Vertreter gerichtete Kündigung bei deren Ortsabwesenheit am letzten Tag der Kündigungsfrist in den gemeinsamen Hausbriefkasten der Familie eingeworfen wird.
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ANWEISUNG ZUR VORLAGE DER ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG
Verlangt ein Arbeitgeber im Krankheitsfall die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher als nach drei Kalendertagen, bedarf es hierfür keiner besonderen Begründung. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln im Fall einer Redakteurin bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt entschieden.
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Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden.
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ein Arbeitgeber kann einen befristeten Arbeitsvertrag für eine Vertretung auch dann verlängern, wenn sich dieser Vertretungsbedarf als wiederkehrend oder ständig erweist.
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Mit Urteil vom 23. März 2011 hat das BAG entschieden, dass ein Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nicht damit begründet werden kann, dass die Tätigkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung zukünftig von einem externen Datenschutzbeauftragter ausgeübt werden soll.
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Für die Zeitarbeit gilt vom 1. Januar 2012 an ein Mindestlohn. Dies hat das Bundeskabinett Ende Dezember beschlossen. Damit gilt erstmals eine verbindliche Lohnuntergrenze. In Südhessen sind rund 6.300 Zeitarbeitnehmer betroffen.
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Eine Versicherungspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung – diese diskutiert derzeit die Politik. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) spricht sich gegen dieses Vorhaben aus. Stattdessen setzt er auf Information und private Vorsorge.
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Unternehmer, die Leiharbeiter beschäftigen, müssen ab sofort neue Regelungen beachten. Die Erlaubnispflicht wird unter anderem ausgeweitet. Leiharbeiter erhalten damit unter anderem Zugang zu Betriebskindergärten oder Kantinen.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 9. März 2011 darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Vertragsgestaltung mit einem Arbeitnehmer rechtsmissbräuchlich ist, wenn mehrere Arbeitgeber bewusst kooperieren, um das Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung zu umgehen.
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Wird ein Mitarbeiter befristet beschäftigt, kann der Arbeitgeber eine Probezeit von maximal sechs Monaten vertraglich festlegen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Probezeit, so IHK-Rechtsexperte Martin Bonelli, habe für den Arbeitgeber eine wichtige Funktion: die Verkürzung der Kündigungsfrist.
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales haben den Leitfaden "Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen" herausgegeben.
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Wird ein Mitarbeiter des Unternehmens nur mündlich zum Geschäftsführer bestellt, so beendet diese Bestellung nicht das bislang bestehende Arbeitsverhältnis. Da die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Einhaltung der Schriftform erfordert, besteht das Arbeitsverhältnis ruhend fort.
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Das Hessische Sozialministerium will das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lockern, so zum Beispiel für Videotheken, Beratungs- und Auftragsdienste und Immobilienmakler.
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Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wirksam zugegangen ist, wenn das Kündigungsschreiben an den Ehegatten des Arbeitnehmers außerhalb der Wohnung übergeben wird.
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Eine vorformulierte Vertragsklausel, wonach „erforderliche Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind“, ist mangels Bestimmtheit und wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam. Der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden sowie der Bemessungszeitraum müssen im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
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Ein Arbeitnehmer muss sich bei Vertragsabschluss ausrechnen können, welche Leistung ihm für sein Geld abverlangt wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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Seit dem 1. Mai können Einwohner aus acht weiteren osteuropäischen EU-Staaten unbegrenzt nach Deutschland einwandern, um sich ohne Einschränkungen Arbeit in Deutschland zu suchen. Für Arbeitgeber ergeben sich dadurch Änderungen.
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Das BAG hat entschieden, dass der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegensteht, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt.
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Grobe Beleidigungen eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber in einer öffentlichen Sitzung rechtfertigen eine außerordentliche fristlose Kündigung.
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Wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt, muss dieses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die bereits gewährten Urlaubstage ausstellen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Lesen Sie hier, wie eine solche Bescheinigung formuliert werden sollte.
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