Dieses Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen aufenthalts- und arbeitsrechtlich relevanten Regelungen, die seit dem 1. Mai 2004 Anwendung finden.
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Dieses Merkblatt ist an Arbeitgeber gerichtet, die einen neuen Arbeitnehmer einstellen möchten und soll kurz über die damit verbundenen Themen informieren.
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Seit 1926 haben Arbeitgeber in Deutschland die Kündigungsfristen ihrer Mitarbeiter nach Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet. Danach zählte die Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr nicht in den Kündigungsschutz mit ein. Diese Regelung ist seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Mitte Januar 2010 hinfällig. „Aus Arbeitgebersicht führt die neue Regelung eher zu Belastungen”, sagt IHK-Jurist Martin Bonelli. Ab jetzt verlängert die Arbeit vor dem 25. Lebensjahr den Kündigungsschutz.
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Arbeitsrechtliche Kündigungen und Auflösungsverträge sind nur schriftlich möglich. Dieses Formerfordernis ist in § 623 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
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Eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund, meist fristlos, aufgelöst werden soll. Sie wird oft einfach als fristlose Kündigung bezeichnet. Eine fristlose Kündigung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.
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Häufig wird sich ein Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung die Frage stellen, wie lange er mit einer möglichen Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers rechnen muss und ab wann er sicher sein kann, dass die ausgesprochene Kündigung tatsächlich wirksam ist.
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Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz im eigenständigen, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängigen Rechtsweg der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dieses Merkblatt informiert Sie rund um das arbeitsgerichtliche Verfahren.
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Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin (LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005, Az. 10 Sa 783/05) liegt nun eine Entscheidung zu der bisher umstrittenen Frage vor, welche kündigungsrechtlichen Auswirkungen ein unterlassenes Eingliederungsmanagement beim Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung hat.
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Mit den "Gesetzen zu modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" - besser bekannt als so genannte "Hartz-Gesetze" - wurden mit Wirkung zum 01. Juli 2003 erweiterte Aufklärungspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bei Arbeitsplatzverlust eingeführt. Das Merkblatt informiert über die umfangreichen Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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