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EXISTENZGRÜNDUNG

Güterkraftverkehr

Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Gründung erfüllen?

Für die Gründung eines Transportunternehmens mit eigenem Fuhrpark benötigen Sie - sofern Sie nur Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) einsetzen wollen - keine Genehmigung. Sie müssen Ihren Betrieb lediglich bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzeigen.
Planen Sie jedoch, auch Kraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) einzusetzen, benötigen Sie

  • eine Erlaubnis gemäß Paragraf 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes für innerdeutsche Transporte
  • oder eine Gemeinschaftslizenz für Transporte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz müssen Sie entsprechend der Berufszugangsverordnung Folgendes nachweisen:

  • Ihre fachliche Eignung,
  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und
  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit.
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