ÜBERSICHT
Im Außenhandel können auf Grund von Abkommen zahlreiche Zollvorteile (Präferenzen) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Waren entweder im so genannten zollrechtlich freien Verkehr befinden, das heißt, es müssen keine Zölle mehr für die Ware bezahlt werden (Freiverkehrspräferenz) oder die Waren erfüllen die jeweils vorgeschriebenen Be- und Verarbeitungsschritte, um den präferenziellen Ursprung zu erreichen (Ursprungspräferenz). Eine Übersicht findet Sie hier.
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