Externe Links
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Euler Hermes - Infomaterial und Formulare (Link: http://www.eulerhermes.de/kautionsversicherung/carnet-ata/Pages/default.aspx)
Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet ATA ermöglicht eine zügige Grenzabfertigung. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Was bedeutet Carnet ATA?
"Carnet" ist französisch und heißt "Heft". Die Abkürzung "ATA" steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt "Carnet ATA" also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren - quasi ein Reisepass für Waren. Es dient als Zollanmeldung und zugleich als Bürgschein. Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.
Auf diesen Seiten erfahren Sie, wie Sie an ein Carnet A.T.A. kommen.