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STEUERFREIHEIT

Umsatzsteuerfreie Exportrechnungen

Ausfuhrlieferungen (Lieferungen in Nicht-EU-Länder) sind von der deutschen Umsatzsteuer befreit, da sie im Einfuhrland den dort geltenden Zöllen und Abgaben unterliegen. Daher werden Ausfuhrrechnungen netto ausgestellt, die tatsächliche Ausfuhr muss mit Dokumenten (z. B. der von der Zollverwaltung bestätigten Ausfuhrerklärung) nachgewiesen werden. Im Rahmen der Anpassung der Pflichtangaben auf Rechnungen muss grundsätzlich der Grund für eine in Anspruch genommene Steuerfreiheit angegeben werden. Dies bedeutet, dass auch auf Exportrechnungen eine umgangssprachliche Begründung angegeben werden muss. Der Vermerk "steuerfreie Ausfuhrlieferung" oder eine ähnliche Formulierung ist ausreichend, es müssen keine Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes genannt werden. Falls die Rechnung englisch ausgestellt wird, kann zusätzlich der Vermerk "taxfree export" angebracht werden, um Nachfragen des Rechnungsemfängers zu vermeiden.

Stand: April 2012

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DOKUMENT-NR. 9709

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