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1.Wesen der Apostille
Die Apostille (franz., Randbemerkung) ist eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Diese wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Sie ist somit eine vereinfachte Form der Legalisation einer zur Verwendung im Ausland bestimmten Urkunde. Die Echtheit der Unterschrift wird durch die zuständige inländische Behörde ohne Mitwirkung einer ausländischen konsularischen Vertretung bestätigt
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