Externe Links
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ICC Deutschland e.V. (Link: http://iccshop.icc-deutschland.de)
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Seminar Incoterms am 28. Februar (Link: http://www.darmstadt.ihk24.de/System/VstTermine/1222812/tg_28_02_2011_28342.html)
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Mit drei Buchstaben die Lieferbedingungen beschreiben
Mit Kürzeln wie EXW (ab Werk), FCA (frei Frachtführer) oder DDP (geliefert verzollt) vereinbaren Vertragspartner weltweit einheitlich, welche Pflichten Verkäufer und Käufer erfüllen müssen. Seit dem 1. Januar 2011 sind die Incoterms® 2010 in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Die neuen Incoterms® sind das Resultat mehrjähriger Verhandlungen einer Expertengruppe der International Chamber of Commerce (ICC). Oberziel der Experten: Die Incoterms® 2000 zu modernisieren. Konkret soll die Anwendung der Incoterms® vereinfacht werden. Dies versucht man mit einer neuen Gliederung und ausführlichen Hinweisen zu jeder Klausel. Die größte Veränderung trifft allerdings die D-Klauseln, die von fünf auf drei reduziert werden.
Die Incoterms® 2010 sind wie die früheren Ausgaben auch für Inlandsgeschäfte anwendbar. Dies wird in den neuen Incoterms® erstmals deutlich herausgestellt. In den Regelungen, die nur internationale Geschäfte und damit mögliche Zollformalitäten betreffen, wird die Formulierung „falls zutreffend“ verwendet.
Neu ist auch die Gliederung in zwei Klassen, in
Darüber hinaus ist jeder Klausel eine grafische Darstellung und ein Anwendungshinweis vorangestellt. Diese Hinweise fallen nun deutlich ausführlicher aus als bei früheren Incoterms®-Versionen und fassen die wesentlichen Inhalte einer Klausel zusammen.
Die größte Veränderung stellt allerdings die Reduzierung der Klauseln von 13 auf nun 11 dar. Dem Rotstift sind DAF (geliefert Grenze), DES (geliefert ab Schiff), DEQ (geliefert ab Kai) und DDU (geliefert unverzollt) zum Opfer gefallen. Eine ICC-Umfrage hat ergeben, dass diese Klauseln relativ selten verwendet wurden. Ersetzt werden diese durch die Klauseln DAT und DAP. Beide sind für alle Transportarten geeignet.
DAT(Delivered at terminal – geliefert Terminal) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer am vereinbarten Terminal entladen zur Verfügung gestellt wird. Terminal kann dabei jeder Ort sein, z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal.
DAP(Delivered at place – geliefert benannter Ort) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware am vereinbarten Ort dem Käufer entladebereit zur Verfügung gestellt wird.
Sowohl bei DAT als auch bei DAP übernimmt der Käufer die Einfuhrabwicklung und bezahlt die Einfuhrabgaben.
Ferner wird der Gefahrübergang bei den Klauseln FOB (frei an Bord), CFR (Kosten und Fracht) und CIF (Kosten, Versicherung, Fracht) neu definiert. Demnach geht die Gefahr erst auf den Käufer über, wenn die Ware auf dem Schiff abgesetzt worden ist. Vorher war der Gefahrübergang bei Überschreiten der Schiffsreling.
Weiter wird die elektronische Kommunikation der Papierform gleich gestellt. Demnach kann jedes Dokument wie z. B. der Liefernachweis auch in elektronischer Form dem Vertragspartner „übergeben“ werden. Voraussetzung ist, dass die Parteien elektronische Kommunikation vereinbaren oder dies handelsüblich ist.
Neben dem Zollrecht greifen nun auch die neuen Incoterms® das Thema Cargo Sicherheit auf. Erstmals sehen sie Informationspflichten vor, um behördliche Sicherheitsauflagen erfüllen zu können.
Für bestimmte Klauseln werden in den Incoterms® 2010 konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Danach soll die EXW-Klausel nicht auf internationale Verträge angewendet werden, da der Verkäufer keine Verpflichtung hat die Ware zu verladen. Vor allem aber muss der Käufer die Ware für die Ausfuhr freimachen, was in der Praxis häufig schwierig ist. Statt dessen wird vorgeschlagen, die FCA-Klausel zu verwenden.
Weitere Empfehlungen beziehen sich auf den Containertransport. Beispielsweise kann FOB ungeeignet sein, wenn die Ware dem Frachtführer übergeben wird, bevor sie sich auf dem Schiff befindet. Dies ist bei Waren in Containern der Fall, die üblicherweise am Terminal abgegeben wird. Die ICC schlägt hier die FCA-Klausel vor. Im Containerverkehr werden außerdem CPT, CIP, FCA oder DAT empfohlen. Von FOB, CFR und CIF hingegen wird abgeraten.
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