LIEFERUNG
Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
1. Was sind Verbrauchsteuern?
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. In Deutschland unterliegen folgende Waren einer Verbrauchsteuer:
- Branntwein
- Bier
- Schaumwein (Sekt)
- alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse
- Energieerzeugnisse (Mineralöl, Erdgas, Kohle)
- Strom
- Tabak
- Kaffee
- Alkopops
Die Steuern auf die beiden letztgenannten Waren werden nur in Deutschland erhoben. Wenn beispielsweise italienischer Kaffee nach Deutschland geliefert wird, fällt hier zusätzlich Kaffeesteuer an. Das wird gelegentlich übersehen. Eine Harmonisierung der EU-weiten Verbrauchsteuern konnte bislang nur in Ansätzen verwirklicht werden. Innerhalb der EU sind unterschiedliche Waren der Verbrauchsteuer unterworfen und auch für die EU-weit besteuerten Waren sind lediglich Mindestsätze vereinbart worden. Die in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten tatsächlich erhobenen Sätze weichen deutlich voneinander ab. Die in Deutschland gültigen Steuersätze können im Internet auf der Seite der Zollverwaltung abgerufen werden. Sie finden den Zugang links neben diesem Text.
Seite 1: Was sind Verbrauchsteuern?
Externe Links
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Verbrauchsteuersätze in Euro (Link: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/a0_allgemeines/f0_vstsaetze_in_euro/index.html)
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EMCS (Link: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/excise_duties/circulation_control/index_de.htm)
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Einfuhrzölle (Link: http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do;jsessionid=f17cd246786ae9f6012c641620a685855db82c485259ebf859ead167a7581699.e34Lc3mPbhyMbi0Lah0Pch8KbxiOe6fznA5Pp7ftolbGmkTy)
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