LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
NATO-Truppen und deren Angehörige
Lieferungen und Leistungen an im Inland stationierte NATO-Truppen und deren "ziviles Gefolge" sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit und können netto abgerechnet werden. Nähere Hinweise sowie Muster der zu verwendenden Formulare finden Sie in einem dazu ergangenen Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Dieses ist nebst Anlagen über die seitliche Linkliste abrufbar.
Bitte beachten Sie ergänzend: Durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2006 wurde die Wertgrenze für Lieferungen und sonstige Leistungen im kanadischen Beschaffungsverfahren auf 2.500 EUR angehoben. Für das amerikanische Beschaffungsverfahren wurde ein neuer Vertragsantrag veröffentlicht. Diese Hinweise finden Sie ebenfalls über die seitliche Linkliste.