. .
Illustration

KURZINFORMATION

Import aus Drittländern

Trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den letzten Jahren müssen Unternehmen im Handel mit Drittländern, also nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, nach wie vor Besonderheiten beachten. Diese Besonderheiten stellen aber nur dann ein Hindernis dar, wenn sie im Vorfeld des Geschäfts außer Acht gelassen werden. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, Schwierigkeiten zu vermeiden.

1. Voraussetzungen für ein Importgeschäft:

  • Grundsätzlich ist keine besondere Erlaubnis erforderlich
  • Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Ordnungsamt (auf richtige Firmierung achten)
  • Eintragung ins Handelsregister ab bestimmten Größenklassen bzw. immer bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Personengesellschaften (OHG)
  • Beantragung einer Zollnummer/EORI-Nummer. Diese ist ab dem ersten Importvorgang bei der Einfuhranmeldung verpflichtend anzugeben.
  • Bürger aus Staaten, die nicht zur EU gehören, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, die auch die Ausübung einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit zulässt.

Seite 1: Voraussetzungen für ein Importgeschäft

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 19617

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 06151 871 184
  • Fax: 06151 871 101

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 06151 871 252
  • Fax: 06151 871 100 252

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • INTERESSANTE SEITEN