Externe Links
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Einfuhrfibel des BAFA (Link: http://www.bafa.de/bafa/de/einfuhr/publikationen/einfuhrfibel.pdf)
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Link: http://www.bafa.de)
Sie befinden sich hier: Startseite > International > Import > Einfuhrbedingungen
Mit einer überarbeiteten Version der "Einfuhrfibel" liefert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Übersicht über die bestehenden Importbeschränkungen in die Europäische Union (EU). Grundsätzlich ist dabei die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU für Gemeinschaftsansässige genehmigungsfrei zulässig.
Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen. Wichtige Beschränkungen enthalten unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz mit der "Einfuhrliste", das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht. Zusätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union in Teilbereichen genehmigungsbedürftig oder überwachungspflichtig.
Auf insgesamt 13 Seiten hat das BAFA die aktuell geltenden Regelungen zusammengefasst und weiterführende Links aufgeführt. Die "Einfuhrfibel" steht auf der Internetseite des BAFA zum kostenlosen Download bereit.
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© Industrie- und Handelskammer Darmstadt
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