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EU-RICHTLINIE

IHK kämpft für "Made in Germany"

Nach dem Willen der EU-Kommission soll dieses Prinzip zukünftig nicht mehr gelten. Stattdessen sollen Listenregeln eingeführt werden, in denen festgeschrieben ist, wie hoch der Wert aus einem Drittland zu gelieferter Teile sein darf. Unternehmen müssten zukünftig den Wert und die Herkunft ihrer verarbeiteten Vormaterialen nachweisen und dokumentieren.

Das Handelsblatt berichtete, dass EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta demnach den Wert der aus dem Ausland stammenden Zulieferteile für eine Ware als Maßstab nehmen will. Übersteigt er die Grenze von 45 Prozent beim Endprodukt, müsste statt „Made in Germany“  beispielsweise ein „Made in China“ verwendet werden.

„Es ist unverständlich, dass das leicht nachweisbare und unbürokratische Verfahren verkompliziert werden soll. Die neue Regelung erfordert immense Dokumentationspflichten sowohl für die Unternehmen als auch für die IHKs. Der damit verbundene Aufwand und die Kosten sind für kleinere Unternehmen kaum zu stemmen“, sagt Axel Scheer von der IHK Darmstadt. Zusätzlich zu den neuen Bürokratie-Hürden müssten einige Unternehmen das Label ‚Made in Germany’ entfernen, selbst wenn die Ware komplett in Deutschland produziert werden würden, so Scheer. „Dass Unternehmen dann überlegen gleich komplett im Ausland produzieren zu lassen, ist eine folgerichtige Konsequenz und schlecht für den deutschen Arbeitsmarkt.“

Die IHK-Organisation werde in Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Kammern weiter das Gespräch mit der EU-Kommission suchen, so Scheer. Es könne nicht sein, dass der Export durch weitere bürokratische Regelungen erschwert werde.

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