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CHEMIKALIENRECHT

REACH: Frist beachten sonst Handelsverbot

Chemische Stoffe, von denen ein Unternehmen pro Jahr mehr als 1.000 Tonnen herstellt oder importiert, müssen bis zum 1. Dezember bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert sein; bestimmte gefährliche Stoffe sogar schon ab einer Tonne. „Ich rufe alle Unternehmen in der Region auf, ihre meldepflichtigen Stoffe jetzt anzugeben”, sagt Karlfried Thorn von der IHK Darmstadt. „Sonst droht ein Handelsverbot.”

Zudem müssen Unternehmen Stoffe und Gemische ab dem 1. Dezember nach dem weltweiten System „CLP” einstufen, kennzeichnen und verpacken. Gleichzeitig müssen ab dann bestimmte Stoffe spätestens einen Monat nach dem Inverkehrbringen in ein CLP-Verzeichnis gemeldet werden.

Rund 400 Unternehmen sind in Südhessen von der Neuregelung betroffen. Sie produzieren oder importieren Chemikalien oder handeln damit.

REACH-CLP-Helpdesk: Auskünfte erhalten Unternehmen beim deutschen Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). www.reach-clp-helpdesk.de

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