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INNOVATION UND UMWELT

Abschaffung von Widerspruchsverfahren im umweltrechtlichen Vollzug

Abschaffung von Widerspruchsverfahren im umweltrechtlichen Vollzug

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat ein "Positionspapier zu den Konsequenzen aus der Abschaffung der Widerspruchsverfahren für den umweltrechtlichen Verwaltungsvollzug, insbesondere in Genehmigungsverfahren" erstellt.

Kernpunkt des Papiers ist es, mögliche Nachteile durch den Wegfall der Widerspruchsverfahren durch geeignete Maßnahmen abzufangen. Hierzu wird das RP Darmstadt den Unternehmen vor Erstellung der Bescheide Bescheidentwürfe zur Verfügung stellen. So ist die Möglichkeit gegeben im Rahmen der Anhörungen vorab Stellungnahmen abzugeben.

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DOKUMENT-NR. 9277

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